Legitimation
Aktivlegitimation
- Nicht besitzender Erbe:
- mehrere Erben = notwendige (aktive) Streitgenossenschaft
Passivlegitimation
- Besitzender Nicht-Erbe:
- zB Besitzer, dessen Erbrecht bestritten ist (Beklagter ist also nicht Miterbe!)
- mehrere Besitzer = notwendige (passive) Streitgenossenschaft
Nicht zulässig ist die Erbschaftsklage gegen die erbrechtlichen Amtsträger
- Willensvollstrecker (ZGB 517 f.)
- Amtlicher Erbschaftsverwalter (ZGB 554)
- Erbschaftsliquidator (ZGB 596)
- Erbenvertreter (ZGB 602) (Ausnahme: Immer noch besitzender Amtsträger a.D., d.h. ausser Dienst, zB infolge Absetzung oder aus anderen Gründen.)
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