Gegenstand einer Erbschaftsklage können sein:
- Gegenstände jeder Art:
- Grundstücke
- Bewegliche Sachen
- Forderungen, Guthaben und sonstige Ansprüche
- (ausgeschiedenes) Bargeld
- Zivile oder natürliche Früchte
- Erbschaftsgegenstände, die vorübergehend nicht im Besitze des Beklagten sind.
- Ersatzobjekte für nicht mehr vorhandene Gegenstände (sog. Surrogate).