Die Erbschaftsklage dient der einheitlichen prozessualen Durchsetzung der Erbberechtigung des (nicht besitzenden) Erben bei Erbschaftssachen im Besitze Dritter (Nichterben).
Synonyme:
- Einheitliche Erbschaftsanspruchsverfolgung gegenüber Drittem
- Erbrechtliche Gesamtvindikation