Einleitung zur Erbschaftsklage in der Schweiz
Die Erbschaftsklage ist eine sog. Gesamtklage mit folgenden Vorteilen:
- eine (Gesamt-)Klage (statt mehrerer Einzelklagen)
- einheitlicher Gerichtsstand (anstelle mehrerer Gerichtsstände)
- einheitliche Rechtsgrundlage (kraft Erbrecht und nicht verschiedene Rechtstitel)
Begriffe zur Erbschaftsklage
Die Erbschaftsklage dient der einheitlichen prozessualen Durchsetzung der Erbberechtigung des (nicht besitzenden) Erben bei Erbschaftssachen im Besitze Dritter (Nichterben).
Synonyme:
- Einheitliche Erbschaftsanspruchsverfolgung gegenüber Drittem
- Erbrechtliche Gesamtvindikation
Abgrenzung der Erbschaftsklage von anderen Eigentumsklagen
Erbschaftsklage:
= Gesamtklage gegen Dritte, die dem Eigentümer (Erben) Sachen vorenthalten, unabhängig wo sie liegen und wo der Beklagte wohnhaft ist.
Sachenrechtliche Vindikationsklage (Herausgabeklage):
= Klage ohne erbrechtliche Bezugnahme gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten.
Singularklage:
= Einzelklage(n) gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten.
Rechtsnatur der Erbschaftsklage
Gesamtvindikation kraft Erbrechts







